button EuGH Urteile
Logo Bankmediator Neu1

Kredit = ist auf das lateinische Wort „credere“ (glauben, Vertrauen schenken) zurückzuführen. Es handelt sich um eine befristete Überlassung eines Geldbetrages meist gegen Zinsen mit der Erwartung auf eine spätere Rückzahlung.

Darlehen = Langfristiger Kredit

Banner Bankenfusion klein

Der Gesetzgeber hat das gesamte, sogenannte Schuldrecht gründlich überarbeitet. Die Reform ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

Das Kündigungsrecht der Banken

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt zwei Arten der Kündigung von Darlehen und Krediten, die ordentliche (§ 608) und die außerordentliche Kündigung (§ 490, früher: § 610) . Vorrangig gilt die vertragliche Vereinbarung in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken oder Sparkassen (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen). Die AGB`s modifizieren die gesetzlichen Bestimmungen und regeln beispielsweise bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist.

Dieses Kündigsrecht (BGB und AGB) gestaltete sich jedoch wie ein wilder Fluss, der erst im Laufe der Jahre in ein geregeltes Flussbett finden mußte, was im Kündigungsrecht durch eine umfangreiche Rechtsprechung geschah.

Entsprechend wurde dieses freie Kündigungsrecht durch besondere Verhaltenpflichten der Bank mit der Folge eingeschränkt, dass der Kreditnehmer gegenüber seiner Bank oder Sparkasse einen einklagbaren Anspruch auf Kreditbelassung und/oder Schadenersatz hat. Jede Kündigung stellt einen Einzelfall dar, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgewogen werden muß.

 

Das Kündigungsrecht des Kreditnehmers

Darlehensverträge enden in der Regel durch Zeitablauf. Ohne Vereinbarung einer Laufzeit steht dem Kreditnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht gem. § 608 I BGB zu. Wurde eine feste Laufzeit, ein fester Zinssatz und eine Grundpfandrechtsicherung vereinbart, so kann der Kreditnehmer unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Ein solches Interesse könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Darlehensnehmer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte. Der Bank oder Sparkasse ist dann aber der Schaden der ihr aus der vorzeitigen Kündigung entsteht in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung zu ersetzen..

 

Die außergerichtliche Einigung anstreben

Der Rechtsweg endet, sofern eine Vertragspartei denkt sie müsse ihn beschreiten, für beide Seiten Ruck-Zuck in 5 bis 10 Jahren vor dem XI. Senat des BGH (Bundesgerichtshof) der nicht gerade als bankenfeindlich gilt. Andererseits trägt die Rechtsprechung für den oder die Darlehensnehmer/in (s. Hausfrauenkredite) so viel zu deren Rückenstärkung bei, dass man sich in gleicher Höhe in die Augen sehen kann. Erfahrene Verwertungsspezialisten von Sicherheiten (vor allem Immobilien) wissen in den Banken, daß die Mitwirkung des Darlehensnehmers sehr viel effektiver ist, als wenn diese eine Zusammenarbeit verweigern oder sich gar quer stellen.

Kreditkündigung - Darlehenskündigung - Schuldenbereinigung - Kontopfändung - Insolvenz - Kündigung des Disporahmens - Gerichtsvollzieher - Eidesstattliche Versicherung - Forderungspfändung - Gläubiger - Zwangsvollstreckung - Zwangsversteigerung - Pfändungstabelle - Schulden - Bürgschaftsinanspruchnahme - Haftung - Sicherheitenverstärkung - Konkurs - Pleite -  Scheckrückgabe - Lastschriftrückgabe - Kontosperre - Kontensperre - Restschuld - Darlehen - Berater - Neuanfang - Verhandlung - Krise - Hilfe - Mediation - Mediator - persönliche Haftung - Gespräch mit der Bank - Immobilie - Anlagevermögen - Geschäftsauflösung - Firmenverkauf - Forderungskauf

Kreditkündigung
Nicht jede Kreditkündigung ist berechtigt. Häufig spricht sie die Bank nur deshalb aus, nachdem deren Risikoeinschätzung anders ausfällt.

Vorfälligkeitsentschädigung
Wer sein Hypothekendarlehen mit fester Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will (z.B. Verkauf, Überschuldung oder Umschuldung), muss der Bank dafür eine Entschädigung bezahlen.

Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht im Insolvenzverfahren, sofern der Antrag vorliegt, ob Restschuldbefreiung erteilt wird.

Darlehenskündigung
Langfristige Darlehen werden in der Regel nach Vorkommnissen gekündigt, die im Einzelfall noch Möglichkeiten für ein Gespräch bieten.

Schuldenbereinigung
Für einen erfolgreichen Schuldenbereinigungsplan, sollte sich der Schuldner auf den Gläubiger und seine Vorstellungen im Vorfeld intensiv vorbereiten, damit dieser nicht unnötig scheitert.

Kontenpfändung
Auf eine Kontenpfändung folgt in der Regel die Kontokündigung. Die Bank weicht davon nur ab, wenn die Erklärung und die Prognose plausibel sind.

Insolvenz
Lässt sich eine Insolvenz nicht vermeiden, so sollte man das Beste daraus machen. Mein Erfahrungsschatz wird Ihnen einen Weg aufzeigen, auf dem des weiter geht.

Kündigung des Disporahmens
bedeutet, dass der Kontostand zu einer nicht genehmigten Überziehung wird und über Geldeingänge nicht verfügt werden kann. Offensichtlich beurteilt die Bank ihre Risikoeinschätzung anders.

Schulden
Wer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, ist nicht “einer von vielen”, sondern für die Bank ein einzelner, individueller Problemfall.

Bürgschaftsinanspruchnahme
Wird eine Bürgschaft von der Bank beansprucht, dann kann das den Bürgen in Schwierigkeiten bringen, da kein Bürge wirklich mit einer Inanspruchnahme rechnet.

Haftung
Die erste Frage bei einem Problemkredit ist für die Bank die Haftungsfrage.

Sicherheitenverstärkung
Für die Bank reicht die Risikoeinschätzung aus, um eine Sicherheitenverstärkung zu verlangen.

Konkurs
Im Volksmund ist der Begriff Konkurs noch geläufiger, als die Insolvenz. Für den Fachmann hat sich jedoch vieles geändert. Ein Beispiel ist die Restschuldbefreiung.

Pleite
Man kann auch Pleite sein, wenn nur der Geldbeutel leer ist. Gemeint ist aber in der Regel, dass man nicht mehr Liquide ist und seine Sicherheiten verwerten muss.

Scheckrückgabe
Ein Bankangestellter muss einen Scheck ”platzen” lassen, wenn das Konto nicht gedeckt und der Disporahmen überzogen ist.

Lastschriftrückgabe
Für den Gläubiger oder Lieferanten ist eine Lastschriftrückgabe gleichbedeutend mit “nicht mehr liquide”. Das ist dann häufig der Anfang vom Ende.

Kontensperre
Mit einer Kontensperre behaftet, ist ein Wechsel der Bank kaum möglich. Deshalb ist ein zeitnahes Gespräch unumgänglich.

Restschuld
Die Restschuld ist das, was nach Verwertung aller Sicherheiten übrig bleibt. Eine schnelle Auflösung der Restschuld ist der Bank lieber, als eine uneinbringliche hohe Forderung über Jahre, ohne Aussicht auf Befriedigung.

Darlehen
Eine Bank gibt Darlehen bei ausreichender Sicherheit. Der Ausfall von Sicherheiten in der Vergangenheit hat bei den Banken zu einer Forderung nach Übersicherung geführt.

Berater
Wenn Sie einmal in ihrem Leben vor ihrem existentiellen “aus” stehen, dann können Sie sich keine schlechten und unerfahrenen Berater leisten.

Neuanfang
Ein glücklicher Neuanfang setzt eine ordentliche Abwicklung der Vergangenheit voraus. Lassen Sie uns Anfangen.

Verhandlung
Um erfolgreich zu verhandeln, muss man fühlen, spüren und begreifen was der Gesprächspartner möchte und womit er Probleme hat.

Krise
Eine Krise kann man bewältigen. Sie bedeutet noch nicht das Ende. Im Gegenteil! Es lassen sich Weichen für die Zukunft stellen.

Hilfe
Nur wer sich helfen lässt hat die Chance, dass ihm geholfen wird. Es ist keine Schande Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist aber dumm, sie nicht anzunehmen.

Persönliche Haftung
Eine persönliche Haftung besteht immer dann, wenn in Kreditverträgen kein grundsätzlicher Ausschluss erfolgt.

Gespräche mit der Bank
Lassen Sie Bankgespräche grundsätzlich nur durch einen Mediator führen, der nicht Betroffener oder Beteiligter ist.

Immobilie
Banken beschäftigen ganze Abteilungen mit der Verwertung von Immobilien. Deshalb müssen die Vorschläge für eine Restschuldlösung gut durchdacht sein.

Anlagevermögen
In der Insolvenz oder kurz davor, stellt die Bewertung des Anlagevermögens einen existentiellen Baustein dar.

Geschäftsauflösung
Je schneller eine Geschäftsauflösung abgewickelt werden kann, desto größer ist die Bereitschaft eines Forderungsverzichtes zu erreichen.

Firmenverkauf
Häufig ist ein Firmenverkauf die letzte Chance, um einer persönlichen Haftungsbeanspruchung zu entgehen.

Forderungskauf
Ein Forderungskauf birgt dann große Chancen, wenn die Abwicklung professionell vorbereitet und umgesetzt wird.

Gerichtsvollzieher
Besucht Sie der Gerichtsvollzieher in ihrer Wohnung, dann kann er im Rahmen der Pfändbarkeit alles pfänden, wofür sie keinen Nachweise führen können, dass es jemand anderem gehört. Findet er keine pfändbaren Gegenstände so wird er Pfandabstand erklären.

Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung (EV) ist an die Stelle des Offenbarungseides getreten und wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher abgenommen.

Forderungspfändung
Hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in der Hand, so kann er alle Forderungen pfänden. Zu den Forderungen gehören auch Ansprüche gegenüber dem Finanzamt oder aus Lebensversicherungen.

Lohnpfändung
Der Lohn ist bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar. Dem Arbeitgeber wird die Rechtskraft der Forderung nachgewiesen. Daraufhin muß er den freien Lohnanteil an den Gläubiger ausbezahlen.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Druckmittel der Gläubiger. Sie berechtigt, unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers, zu umfangreichen Pfändungen und Beschlagnahmen. Hat der Gläubiger bereits Gegenstände und Geldbeträge gepfändet, so sind Einigungsgespräche extrem schwierig.

Zwangsversteigerung
Bei Zwangsversteigerungen ist neben dem rechtlichen Wissen über den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens, eine große Portion Erfahrung und Ideenreichtum gefragt.

Gläubiger
Wer eine Forderung gegen einen Schuldner besitzt, ist Gläubiger. Eine Forderung ist erst dann durchsetzbar, wenn diese anerkannt (notarielles Schuldanerkenntnis) oder gerichtlich festgestellt wurde.

 

eigene homepage tools counter flirten lifestyleX-Stat.de